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Mario Voigt soll seinen Doktortitel verlieren.
© dpa/Martin Schutt Tagesspiegel Plus Exklusiv Experten zum Streit um Mario Voigts Doktorarbeit: „Man kann eine teilweise plagiierte Arbeit nicht retten“
Die TU Chemnitz erkennt den Doktortitel ab, Thüringens Ministerpräsident wehrt sich vor Gericht. Dabei geht es um zwei Gutachten und die Frage, ob drei Prozent Betrug eine Bagatelle wären. Eine Analyse. Von
Robert Ide Tilmann WarneckeStand: 29.01.2026, 18:25 Uhr
In der ostdeutschen Politik jagt gerade eine Eilmeldung die nächste: Kurz nach der Ministerpräsidentenwahl in Sachsen-Anhalt platzte nebenan in Thüringen eine Bombe, gezündet wiederum nebenan in Sachsen. Die TU Chemnitz teilte am Mittwochabend mit, dass sie Thüringens Ministerpräsidenten Mario Voigt (CDU) seinen Doktortitel aberkennt. Das Verfahren darum ist so kompliziert wie manche akademische Abschlussarbeit und zieht nun ein monatelanges juristisches Nachspiel nach sich.
Die politischen Folgen aber folgten unmittelbar. Thüringens radikaler AfD-Chef Björn Höcke forderte umgehend den Rücktritt von Voigt. Die anderen Parteien schlossen sich dem nicht an; die Linke bemängelte allerdings, dass Voigts Krisenkommunikation in dieser Sache über die Staatskanzlei laufe.
In einer Erklärung hat Voigt angekündigt, den Entschluss der Universität beim zuständigen Verwaltungsgericht anzufechten. Seinen Doktortitel will er zunächst nicht tragen. Voigt hatte seine Dissertation zum Thema „Der amerikanische Präsidentschaftswahlkampf. George W. Bush gegen John F. Kerry“ im Jahr 2010 abgeschlossen. Diese Wahlen in den USA hatte Voigt 2004 vor Ort beobachtet – mit den Erkenntnissen schrieb er seine wissenschaftliche Arbeit und beriet später Angela Merkel bei ihren Wahlkämpfen. Thüringens Ministerpräsident Voigt „Ich bin kein Jammerossi und die Bürger auch nicht“
Die Philosophische Fakultät der TU hatte Voigts Doktorarbeit zuletzt eineinhalb Jahre lang geprüft, nachdem ihr Plagiatsvorwürfe angezeigt worden waren. Beanstandet werden offenbar sogenannte „Belegplagiate“. Demnach hätte Voigt von ihm zitierte Quellen nicht im Original ausgewertet, sondern aus der Sekundärliteratur übernommen. Voigt sagt nun zu seiner Verteidigung, die beanstandeten Textstellen bezögen sich nur auf 2,58 Prozent der Wörter in der Arbeit und bezeichnete die Entscheidung der Fakultät als „nicht nachvollziehbar“ und „höchst ungewöhnlich“. Warum zählt das erste Gutachten nicht?
Brisant wird der Streit durch ein unabhängiges Sachverständigen-Gutachten, das die Universität zunächst selbst in Auftrag gegeben habe und welches Voigt nach dessen Darstellung entlastet haben soll. Die Universität habe dann aber im laufenden Verfahren im Mai 2025 „neue Bewertungsmaßstäbe für Plagiatsverfahren eingeführt und anschließend gezielt auf seine Dissertation angewendet“, beklagt Voigt. Dies habe zu einem zweiten Gutachten geführt, heißt es aus Thüringer Regierungskreisen, was wiederum Grundlage der jetzigen Entscheidung sei.
Auf Voigts Vorwürfe ging die TU Chemnitz am Donnerstag nicht im Detail ein. Der Erweiterte Fakultätsrat der zuständigen Philosophischen Fakultät habe Voigt den Doktorgrad „einstimmig“ entzogen, teilte die Universität auf Tagesspiegel-Anfrage mit. Der Fakultätsrat habe „nach sorgfältiger Auswertung aller Unterlagen und in Abwägung der berechtigten Interessen aller Beteiligten“ entschieden. Er habe sich dabei mit allen vorliegenden Informationen intensiv auseinandergesetzt. „Für die Plagiatsprüfung ist die Abwägung aller vorhandenen Quellen wesentlich“, teilte die Hochschule weiter mit. „Das externe Gutachten kann daher nicht alleinige Grundlage der Entscheidung sein.“
Wenn die eingereichte Arbeit so nicht hätte angenommen werden dürfen, würden Gerichte einen Entzug des Doktorgrads bestätigen.Gerhard Dannemann, Plagiatsexperte an der Humboldt-Universität
Eine öffentlich einsichtbare Dokumentation der Plagiatsvorwürfe wie etwa bei der Doktorarbeit von Berlins Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) gibt es bisher nicht. Auch die Angaben von Voigt zum Gutachten sind bisher nicht überprüfbar. Da diese Details noch nicht bekannt sind, sei der konkrete Fall von außen bislang schwer zu beurteilen, sagt Gerhard Dannemann, emeritierter Jura-Professor an der Humboldt-Universität und einer der führenden Köpfe hinter der Plattform „Vroniplag Wiki“, dem Tagesspiegel.
Prinzipiell sei klar, dass es eine Art „Prozentgrenze in Plagiatsfällen“ nicht gebe, sagt Dannemann. Zwar würde ein einzelnes Fehlzitat nicht zum Titelentzug führen, der Umfang und der Inhalt der Täuschungen würde immer abgewogen. Er kenne einen Fall an der Freien Universität, in dem ein Doktorgrad wegen viereinhalb Seiten Plagiats auf 167 Textseiten entzogen wurde. Das wären auch unter drei Prozent. Ist der „wissenschaftliche Kern“ einer Arbeit entscheidend?
Die oft und auch von Voigt vorgebrachte These, der Titel dürfe nicht entzogen werden, solange der „wissenschaftliche Kern“ der Arbeit nicht betroffen sei, hält Dannemann für „rechtlich irrelevant“. Die gängige Verwaltungsgerichtspraxis besage seit Jahrzehnten, dass die gesamte eingereichte Arbeit gewürdigt werden muss. „Wenn die eingereichte Arbeit so nicht hätte angenommen werden dürfen und eine Täuschung nachweisbar ist, würden Gerichte einen Entzug des Doktorgrads bestätigen“, sagt Dannemann.
So denkt auch der Bonner Jurist Klaus Gärditz, der viele Plagiatsfälle rechtlich begleitet hat. „Man kann eine teilweise plagiierte Arbeit nicht retten, wenn man noch eigenständige Passagen findet“, sagt Gärditz. Das Bundesverwaltungsgericht lasse aber eine Hintertür offen, wenn sich Plagiatsstellen gemessen an dem eigenständigen Gesamtertrag einer Arbeit letztlich als Bagatelle erweisen würden. Hier – und bei der Bewertung der beiden unterschiedlichen Gutachten – dürfte die Verteidigung von Mario Voigt vor Gericht ansetzen. Mehr zu Plagiatsfällen in der Politik: Politiker und ihre unsauberen Doktorarbeiten Die Rücktrittskultur sollte hinterfragt werden Manja Schreiner verliert Doktortitel und Amt Berlins Verkehrssenatorin hätte ihren Rücktritt verhindern können „Ein Flickenteppich aus Plagiaten“ Auch Franziska Giffeys Masterarbeit weist offenbar Mängel auf
Die juristische Entscheidung könnte also nicht nur politische Folgen haben, sondern auch akademische. Dabei geht es auch um die Frage, als wie schwerwiegend man „Belegplagiate“ in einer Doktorarbeit bewertet, um die es im Fall von Voigt gehen soll. Experte Dannemann hält diese prinzipiell für „die gefährlichste Form der Plagiate“. Wenn Autoren die Primärquelle nicht selbst prüfen würden, würden potenzielle Irrtümer im Wissenschaftsbetrieb immer wieder aufs Neue verbreitet.
Der Streit dürfte also noch viele Fußnoten produzieren in den nächsten Monaten. Und am Ende auch wieder eine Eilmeldung.
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Der Elefant im Raum würde möglicherweise sichtbar, wenn man die Parteizugehörigkeiten der Beteiligten kennen würde.
Es riecht jedenfalls sehr nach einem politischen Motiv.
die Nazis betreiben ja journalistenwatch[.de] und gerieren sich da als Helden gegen den angebl. CDU an der TU. sehe schon ein starkes politisches Motiv, es scheint mir aber außerhalb der TU zu liegen
hier Seiten aus dem Gutachten von Herrn Weber.
https://plagiatsgutachten.com/blog/plagiatsvorwurf-mario-voigt/
bei vroniplag hab ich noch nichts finden können.
Ich habe nur die Einleitung gelesen. Sehr asympathisch der Herr.
Meines Erachtens nach kann und sollte man doch den Forderungsstand an Zitate am Datum der Einreichung der Arbeit gelten. Ob dies der Fall ist lässt sich ja gar nicht erkennen. Seltsames vorgehen die Arbeit nach Änderung der Vorgaben erneut zu prüfen. Dann eine Entziehung ohne die Möglichkeit der Nachbesserung in den Raum zu stellen ist tatsächlich befremdlich.