In Rosenheim ist eine 31-jährige Radfahrerin von einem Lkw erfasst und rund 100 Meter mitgeschleift worden. Der Fahrer bemerkte beim Abbiegen den Zusammenstoß offenbar nicht, das Fahrrad verkeilte sich im Radkasten des Lastwagens.
Wie schnell “Schrittgeschwindigkeit” ist, ist leider nicht klar festgesetzt… Gerichte akzeptieren bis zu 15km/h. Und am Ende, wenn Nicht-Autofahrer auf ihre Rechte bestehen wollen, sind die eh mitschuldig.
In allen Fällen wird Fußgängern ein umsichtiges vorausschauendes Verhalten abverlangt. Wer sich – ohne zu gucken – auf die Wartepflicht des Autos verlässt, den trifft regelmäßig eine Mitschuld von 25%. Das Mitverschulden kann je nach Umständen des Einzelfalls auch höher ausfallen. So kann den Fußgänger sogar eine 100%-ige Schuld treffen, wenn er sich sein Vorrecht erzwingt.
Wie schnell “Schrittgeschwindigkeit” ist, ist leider nicht klar festgesetzt… Gerichte akzeptieren bis zu 15km/h. Und am Ende, wenn Nicht-Autofahrer auf ihre Rechte bestehen wollen, sind die eh mitschuldig.
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/schrittgeschwindigkeit/
https://rechtstipp24.de/2020/07/30/vorfahrt-fuer-fussgaenger-in-welchen-faellen-autofahrer-warten-muessen/
Also, nicht darauf verlassen das sich Autofahrer an die Regeln halten, und bloß nicht auf die Rechte gegenüber Autofahrern bestehen.