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Das Bundesverwaltungsgericht hatte im November 2025 letztinstanzlich bestätigt, dass die ursprüngliche 5G-Auktion von 2019 – (bei der Frequenzen im Bereich 2 GHz und 3,6 GHz versteigert wurden – in Bezug auf ihre Vergaberegeln rechtswidrig war.
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Rechtswidrige Vergabe? Wer hat das denn nun wieder zu verantworten?
Der Grund für die Klage: Der frühere Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) soll eine Verpflichtung der Netzbetreiber verhindert haben, die MVNOs (Mobile Virtual Network Operator) wie Ewe und Freenet einen sicheren Zugang zu fremden Netzen gewährt hätte. Um das zu erreichen, habe Scheuers Ministerium offenbar die Bundesnetzagentur unter Druck gesetzt, um die Neuauflage einer Diensteanbieterverpflichtung zu verhindern.
Ach so, die korruptionsnahe Union. Wer auch sonst.
Wir brauchen ernsthaft ein Strikeout System für Politiker. Wenn die Rechts/Verfassungswiedriges tun bekommen die 1 Strike. Bei 3 Strikes müssen sie auf die Strafbank und dürfen ne Zeitlang keine politischen Entscheidungen mehr fällen.
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Steht direkt im Artikel. Und in den Kommentaren hier.