Eine Ausrede mehr für die CxU, sich nicht für ein Prüfungsverfahren einzusetzen. Als die Entscheidung verkündet wurde, hat die Berliner Justizsenatorin das leider genauso schon im DLF angekündigt. :'/
Eigentlich ist weder das Gutachten noch die Einstufung eine Voraussetzung für ein Überprüfungsverfahren.
Eine Ausrede mehr für die CxU, sich nicht für ein Prüfungsverfahren einzusetzen. Als die Entscheidung verkündet wurde, hat die Berliner Justizsenatorin das leider genauso schon im DLF angekündigt. :'/
Eigentlich ist weder das Gutachten noch die Einstufung eine Voraussetzung für ein Überprüfungsverfahren.
Voraussetzung? Nein.
Ausrede? Ja!