Offiziell geht es um Werbung. Tatsächlich berührt der Fall Meinungsfreiheit, gesellschaftliche Intoleranz und die Grenzen demokratischer Debatten. Ein Kommentar
Solange der Autor nicht auf ein Gerichtsurteil berufen kann, könnte ihm das wahrscheinlich als üble Nachrede oder dergleichen ausgelegt werden, wenn er “NIUS ist ein rechtspopulistisches Hetzblatt” als Tatsache darstellt.
Solange der Autor nicht auf ein Gerichtsurteil berufen kann, könnte ihm das wahrscheinlich als üble Nachrede oder dergleichen ausgelegt werden, wenn er “NIUS ist ein rechtspopulistisches Hetzblatt” als Tatsache darstellt.