Ein Verfassungsschutz-Gutachten erkennt in der AfD eine rechtsextremistische Partei. Die Rufe nach einem Verbot werden lauter. Der Hardliner Krah gerät auch juristisch unter Druck.
Der Begriff „transsexuell“ basiert auf dem binären Geschlechtssystem und bezieht sich deswegen vor allem auf die Kategorien Mann/Frau. Wenn trans* Personen „transsexuell“ als Selbstbezeichnung nutzen, kann damit ausgedrückt werden, dass ihre Geschlechtsidentität das „Gegengeschlecht“ von dem bei ihrer Geburt zugewiesenen Geschlecht ist. Der Begriff findet sich vor allem im medizinischen, psychologischen und rechtlichen Bereich. Die Nutzung von „transsexuell“ zur Beschreibung von trans* Personen durch cis Personen, wird wegen des historischen Kontexts häufig als diskriminierend angesehen und von trans* Personen abgelehnt. – https://www.bug-ev.org/themen/schwerpunkte/dossiers/diskriminierung-von-trans-personen/trans-geschlechtlichkeit-hat-viele-auspraegungen/identifikation-als-trans/transsexuell-transgender-und-transident
Ja mag stimmen aber