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    5 days ago

    In dem Artikel steht ja, dass da der Schutz der privaten Kommunikation abgewogen wurde gegen die Wohlverhaltenspflicht des Beamten. Ich finde das Ergebnis der Richter aber auch zweifelhaft, weil sie ja laut Artikel kein rechtsextremistisches Weltbild in den Nachrichten erkannt haben wollen. Dann wäre die Abwägung nämlich anders ausgegangen.

    Die Richter haben das eher so gewertet, als wenn der Polizist bspw. vertraulich an seine Mutter geschrieben hätte “Mein Chef ist ein missgebürtiger Hurensohn”. Das wäre zwar als öffentliches Auftreten eine Verletzung der Wohlverhaltenspflicht, aber als private Äußerung kann ich schon verstehen, wenn man den Polizisten dafür nicht aus dem Dienst werfen würde.

    Aber mit diesen ganzen Nazisprüchen und Vergasungsphantasien über mehrere (!) jüdische Schutzbefohlene (!), da käme ich eigentlich zu einem anderen Schluss.

    Naja, scheint ja noch eine Instanz zu geben, die das geraderücken kann.