Problem hier war, dass der Melder eines Parkverstoßes ein Foto des betroffenen Fahrzeuges gemacht hat, auf dem der im Auto befindliche Beifahrer zu sehen war und dieses Foto über weg.li hochgeladen hat.
Problem hier war, dass der Melder eines Parkverstoßes ein Foto des betroffenen Fahrzeuges gemacht hat, auf dem der im Auto befindliche Beifahrer zu sehen war und dieses Foto über weg.li hochgeladen hat.
Nein. Selbst deine Terrasse hat denselben Schutz, egal ob mit oder ohne Sichtschutz. Jemanden auf seinem eigenen Balkon zu filmen ist auch verboten. Es gibt aber ausnahmen und idR. muss wie hier ein Gericht deine Privatsphäre klären. Daher empfiehlt sich ein Sichtschutz. Deswegen kann ich auch kein Beispiel nennen was erlaubt und was verboten ist, man muss sich da an Rechtsprechungen orientieren, so wie in dieser. Während Corona wurde ähnlich gesprochen und man musste im Auto keine mindestabstand oder andere versammlungs Ordnungen einhalten