Natürlich war die Bodycam ausgeschaltet…
Wenn schon Bodycam dann immer an und ohne Eingriffsmöglichkeit des betreffenden Polizisten.
Ein Gebärdendolmetscher sei bei dem Einsatz nicht dabei gewesen. Aber die Polizei sagt, dass eine Kommunikation mit Gehörlosen gut möglich sei - durch Apps, mit Zettel und Stift oder Händen und Füßen. Einen Gebärdensprachdolmetscher anzufordern, hätte zu lange gedauert.
Hat ja wirklich gut geklappt.
Die Hände wurden halt für die Waffe gebraucht, da war keine frei zum schreiben oder tippen.
Bodycams sollten immer an sein und spätestens beim ziehen der Waffe wie eine Dashcam die letzten paar Minuten mit abspeichern.
Die Handlungskonzepte der Polizei NRW sehe vor, dass bei einem Angriff mit Messer eine Schusswaffe einzusetzen sei.
Ach, tut sie das? Dann ist ja alles gut!

Und Spoiler: Nein, das tut es nicht, nicht so grundsätzlich wenigstens:
Das nordrhein-westfälische Polizeigesetz verbietet grundsätzlich den Schusswaffeneinsatz gegen Kinder, „die dem äußeren Eindruck nach noch nicht 14 Jahre alt sind“. Nur wenn die Waffe das „einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben“ sind, ist der Gebrauch zulässig.
Und da ich, aus dem,Polizeiprotokoll zitiert, von einem auf die Beamt*innen zugehendem Mädchen las … zu-gehend, nicht zustümend oder losgehend, etc. …
Verabscheuungswürdig!