Die Handlungskonzepte der Polizei NRW sehe vor, dass bei einem Angriff mit Messer eine Schusswaffe einzusetzen sei.
Ach, tut sie das? Dann ist ja alles gut!
Und Spoiler: Nein, das tut es nicht, nicht so grundsätzlich wenigstens:
Das nordrhein-westfälische Polizeigesetz verbietet grundsätzlich den Schusswaffeneinsatz gegen Kinder, „die dem äußeren Eindruck nach noch nicht 14 Jahre alt sind“. Nur wenn die Waffe das „einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben“ sind, ist der Gebrauch zulässig.
Und da ich, aus dem,Polizeiprotokoll zitiert, von einem auf die Beamt*innen zugehendem Mädchen las … zu-gehend, nicht zustümend oder losgehend, etc. …
Ach, tut sie das? Dann ist ja alles gut!
Und Spoiler: Nein, das tut es nicht, nicht so grundsätzlich wenigstens:
Und da ich, aus dem,Polizeiprotokoll zitiert, von einem auf die Beamt*innen zugehendem Mädchen las … zu-gehend, nicht zustümend oder losgehend, etc. …
Verabscheuungswürdig!