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    6 days ago

    Damit hat er natürlich erstmal Recht.

    Nö, hat er nicht. Asyl kann überall beantragt werden und das BAMF ist in der Pflicht festzustellen, wer zuständig ist, wenn das nach deren Auffassung nicht sie selbst sind. Ein “Die Person hat an der deutsch-österreichischen Grenze Asyl beantragt, also ist Österreich zuständig” zieht nicht.