In Stuttgart beginnt der Prozess gegen vier Männer, alle zum Tatzeitpunkt nicht älter als 19 Jahre. Sie sollen vermeintliche Pädophile in eine Falle gelockt haben, um sie auszurauben.
Polizei darf nicht zu Straftaten verleiten. Jemanden anzubaggern um ihn dann zu verhaften macht es schwer, gerichtlich belastbar nachzuweisen, dass er das Verbrechen auch ohne Provokation begangen bzw. versucht hätte.
Klar, intuitiv ist es wahrscheinlich, dass er das getan hätte, aber Justiz arbeitet eben nicht nach “intuitiv” und “wahrscheinlich”.
Sie könnten natürlich passive Köder auslegen, und wenn der andere dann die Straftat initiiert, ist er halt in sie Falle getappt.
Polizei darf nicht zu Straftaten verleiten. Jemanden anzubaggern um ihn dann zu verhaften macht es schwer, gerichtlich belastbar nachzuweisen, dass er das Verbrechen auch ohne Provokation begangen bzw. versucht hätte.
Klar, intuitiv ist es wahrscheinlich, dass er das getan hätte, aber Justiz arbeitet eben nicht nach “intuitiv” und “wahrscheinlich”.
Sie könnten natürlich passive Köder auslegen, und wenn der andere dann die Straftat initiiert, ist er halt in sie Falle getappt.