Nur liegt die Entscheidung dann bei Steinmeier (siehe. Abs. 4 Satz 3, Fett)
Aus Sicht der SPD (und Merz) wäre eine Neuwahl sinnvoller, weil hier die Möglichkeit bestünde ein besseres Ergebnis zu bekommen und die Sperrminorität der Linken und AgD aufzuheben.
Zudem könnte die AgD möglicherweise aufgrund der Einstufung erhebliche Verluste erleiden und auf 10-15% schrumpfen.
Nicht abwegig aber nicht sonderlich wahrscheinlich… obwohl es meiner Ansicht nach besser wäre, als so zu regieren.
Art 63 GG
(1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.
(2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen.
(3) Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.
(4) Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muß der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen.
Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.
Edit:
Du meinst den Satz davor, genau im dritten Wahlgang dürfte es klappen, aber vermutlich wäre es besser ihn durchfliegen zu lassen
Hmm, ja, interessanter Punkt. Ich gehe aber davon aus, dass Merz selbst gar kein Bock auf Neuwahlen hat, nachdem er Wahlversprechen im großen Stil gebrochen hat und ja dann dreimal nicht zum Kanzler gewählt worden wäre. Da würden mit Sicherheit Rufe nach einem anderen Kanzlerkandidat kommen…
Nur liegt die Entscheidung dann bei Steinmeier (siehe. Abs. 4 Satz 3, Fett) Aus Sicht der SPD (und Merz) wäre eine Neuwahl sinnvoller, weil hier die Möglichkeit bestünde ein besseres Ergebnis zu bekommen und die Sperrminorität der Linken und AgD aufzuheben. Zudem könnte die AgD möglicherweise aufgrund der Einstufung erhebliche Verluste erleiden und auf 10-15% schrumpfen. Nicht abwegig aber nicht sonderlich wahrscheinlich… obwohl es meiner Ansicht nach besser wäre, als so zu regieren.
Art 63 GG
(1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.
(2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen.
(3) Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.
(4) Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muß der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen.
Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.
Edit: Du meinst den Satz davor, genau im dritten Wahlgang dürfte es klappen, aber vermutlich wäre es besser ihn durchfliegen zu lassen
Hmm, ja, interessanter Punkt. Ich gehe aber davon aus, dass Merz selbst gar kein Bock auf Neuwahlen hat, nachdem er Wahlversprechen im großen Stil gebrochen hat und ja dann dreimal nicht zum Kanzler gewählt worden wäre. Da würden mit Sicherheit Rufe nach einem anderen Kanzlerkandidat kommen…