Wegen des systematischen sogenannten Anfütterns eines Katers in der Nachbarschaft ist eine Frau aus Zürich vor Gericht gekommen – hat eine Strafe aber abwenden können. Wie schweizerische Medien übereinstimmend berichten , hatte die heute 68-Jährige den ihrer Nachbarin gehörenden Kater »Leo« über einen Zeitraum von zehn Monaten laufend gefüttert – und das, obwohl die eigentliche Besitzerin ihr das schriftlich untersagt hatte.
Für »Leo« gab es offenbar nicht nur Futter – auch den Zeitpunkt seiner Mahlzeiten konnte das Tier sich nach Belieben aussuchen: Den Berichten zufolge programmierte die Rentnerin die Katzenklappe auf eine Weise um, dass »Leo« jederzeit bei ihr ein und aus gehen konnte. Die eigentliche Besitzerin wartete den Angaben zufolge vergeblich mit ihrem Futter auf das Tier.
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Und dieser brachte ein überraschendes Ergebnis zutage: Am Rande der Verhandlungen wurde den Berichten zufolge bekannt, dass die beiden Frauen sich auf einen Vergleich geeinigt haben. Dessen genauer Inhalt ist nicht bekannt, der wichtigste Punkt allerdings schon: Die 68-Jährige darf demnach »Leo« behalten. Ein Urteil gibt es unterdessen nicht, die vorherige Besitzerin zog ihren Strafantrag zurück.
Freigängerkatzen suchen sich ihre Besitzer selbst aus. Das muss man akzeptieren, wenn man ihnen diese Freiheit lässt.
Wenn die Katze komplett bei der Nachbarin einzieht, sollte man dann halt mit der Nachbarin reden und klarmachen dass sie dann auch für die Tierarztbesuche zuständig ist.Das stimmt wohl, aber ist trotzdem nicht okay ein Tier so zu überfüttern, wenn die Besitzer das explizit abgelehnt haben. Es geht hier ja vor allem ums Tierwohl, und viele Katzen essen mehr als sie brauchen, wenn sie die Gelegenheit haben.
Das ist einerseits natürlich ein arschiges Verhalten, aber andererseits lässt die Klägerin halt ihren Kater unbeaufsichtigt draußen laufen und wenn man schon weiß, dass das Tier in fremde Wohnungen geht, dann sollte man als Tierhalter auch irgendwie etwas Eigenverantwortung übernehmen und eben nicht sein Viech frei rumlaufen lassen.