Wegen des systematischen sogenannten Anfütterns eines Katers in der Nachbarschaft ist eine Frau aus Zürich vor Gericht gekommen – hat eine Strafe aber abwenden können. Wie schweizerische Medien übereinstimmend berichten , hatte die heute 68-Jährige den ihrer Nachbarin gehörenden Kater »Leo« über einen Zeitraum von zehn Monaten laufend gefüttert – und das, obwohl die eigentliche Besitzerin ihr das schriftlich untersagt hatte.
Für »Leo« gab es offenbar nicht nur Futter – auch den Zeitpunkt seiner Mahlzeiten konnte das Tier sich nach Belieben aussuchen: Den Berichten zufolge programmierte die Rentnerin die Katzenklappe auf eine Weise um, dass »Leo« jederzeit bei ihr ein und aus gehen konnte. Die eigentliche Besitzerin wartete den Angaben zufolge vergeblich mit ihrem Futter auf das Tier.
…
Das ist einerseits natürlich ein arschiges Verhalten, aber andererseits lässt die Klägerin halt ihren Kater unbeaufsichtigt draußen laufen und wenn man schon weiß, dass das Tier in fremde Wohnungen geht, dann sollte man als Tierhalter auch irgendwie etwas Eigenverantwortung übernehmen und eben nicht sein Viech frei rumlaufen lassen.