Interessant wird das ganze dann im Zusammenhang mit Art 20 Absatz 4 des GG
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Nach gängiger Rechtsauffassung greift dieses Widerstandsrecht dann, wenn strukturelle Angriffe auf das GG stattfinden und “wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.”
Wenn also Grundrechte strukturell angegriffen und unwirksam gemacht werden und demokratische mittel ausgeschöpft wurden, könnte eine solche Anerkennung der Geheimdienste und Gerichte durchaus einer zivilen Widerstandskultur den Rücken stärken, solange die Gerichte bis dahin nicht ihre Unabhängigkeit verloren haben.
Interessant wird das ganze dann im Zusammenhang mit Art 20 Absatz 4 des GG
Nach gängiger Rechtsauffassung greift dieses Widerstandsrecht dann, wenn strukturelle Angriffe auf das GG stattfinden und “wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.”
Wenn also Grundrechte strukturell angegriffen und unwirksam gemacht werden und demokratische mittel ausgeschöpft wurden, könnte eine solche Anerkennung der Geheimdienste und Gerichte durchaus einer zivilen Widerstandskultur den Rücken stärken, solange die Gerichte bis dahin nicht ihre Unabhängigkeit verloren haben.