Die Verjährungsfristen bei Vergewaltigungen seien zu kurz, sagt Bundesjustizministerin Hubig. Sie will sie auf 20 Jahre verlängern. Das Thema wird heute bei der Justizministerkonferenz auf den Tisch kommen.
Das Argument geht davon aus, dass ein Täter nur einmal vor 20 Jahren straffällig war und danach niemals mehr problematisches Verhalten gezeigt hat. Bei einer Vergewaltigung legt die Art der Straftat aber tiefere Probleme in der Psyche des Täters nahe, ein problematisches Rollenverständnis und herabsetzendes Verständnis vom anderen Geschlecht oder anderen Menschen. Das spricht eher nicht dafür dass so jemand einfach von selbst zum besseren Menschen wird, vor allem nach 20 Jahren ohne Konsequenzen und ohne Rehabilitation. Sondern es besteht doch eine große Wahrscheinlichkeit für Wiederholungstaten und dafür dass weitere Vorfälle existieren die einfach bloß nicht bekannt geworden sind. Da sehe ich schon den gesellschaftlichen Nutzen das mal richtig aufzuarbeiten, auch wenn viel Zeit vergangen ist.
Das Argument geht davon aus, dass ein Täter nur einmal vor 20 Jahren straffällig war und danach niemals mehr problematisches Verhalten gezeigt hat. Bei einer Vergewaltigung legt die Art der Straftat aber tiefere Probleme in der Psyche des Täters nahe, ein problematisches Rollenverständnis und herabsetzendes Verständnis vom anderen Geschlecht oder anderen Menschen. Das spricht eher nicht dafür dass so jemand einfach von selbst zum besseren Menschen wird, vor allem nach 20 Jahren ohne Konsequenzen und ohne Rehabilitation. Sondern es besteht doch eine große Wahrscheinlichkeit für Wiederholungstaten und dafür dass weitere Vorfälle existieren die einfach bloß nicht bekannt geworden sind. Da sehe ich schon den gesellschaftlichen Nutzen das mal richtig aufzuarbeiten, auch wenn viel Zeit vergangen ist.