Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Der Bundesrat kann aber den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren dadurch verzögern. So wie es tendenziell aussieht, wird der Bundesrat dies nicht tun. Bleibt wahrscheinlich nur zu hoffen, dass Klagen gegen die Reformen bei der Sozialgerichtsbarkeit einschließlich Bundessozialgericht und Bundesverfassungsgericht Erfolg haben.
Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Der Bundesrat kann aber den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren dadurch verzögern. So wie es tendenziell aussieht, wird der Bundesrat dies nicht tun. Bleibt wahrscheinlich nur zu hoffen, dass Klagen gegen die Reformen bei der Sozialgerichtsbarkeit einschließlich Bundessozialgericht und Bundesverfassungsgericht Erfolg haben.