Sehe ich ähnlich. Wenn Onkel Horst gestorben ist, sollte man vllt. nicht dann auf der Beerdigung beim Leichenschmaus in Anwesenheit der Witwe darüber herziehen, wie er 1997 beim Streit mit den Nachbarn so richtig ins Klo gegriffen hat und dass er doch zu viel getrunken hat. Aber bei verurteilten Kriegsverbrechern und Völkermördern? Da reicht es eigentlich, über ihre Taten zu reden
Sehe ich ähnlich. Wenn Onkel Horst gestorben ist, sollte man vllt. nicht dann auf der Beerdigung beim Leichenschmaus in Anwesenheit der Witwe darüber herziehen, wie er 1997 beim Streit mit den Nachbarn so richtig ins Klo gegriffen hat und dass er doch zu viel getrunken hat. Aber bei verurteilten Kriegsverbrechern und Völkermördern? Da reicht es eigentlich, über ihre Taten zu reden