Problem hier war, dass der Melder eines Parkverstoßes ein Foto des betroffenen Fahrzeuges gemacht hat, auf dem der im Auto befindliche Beifahrer zu sehen war und dieses Foto über weg.li hochgeladen hat.
Problem hier war, dass der Melder eines Parkverstoßes ein Foto des betroffenen Fahrzeuges gemacht hat, auf dem der im Auto befindliche Beifahrer zu sehen war und dieses Foto über weg.li hochgeladen hat.
tatsächlich ja, Autoinnenräume gelten rechtlich als Privatgrund, vergleichbar mit deiner Wohnung/Haus
Wild. Das heißt, wenn man im Auto auf öffentichem Grund sitzt und durch die Scheiben klar sichtbar ist hat man ernsthaft mehr Schutz als wenn man auf seinem Privatgrund ohne Hecke/Sichtschutz sitzt?
Nein. Selbst deine Terrasse hat denselben Schutz, egal ob mit oder ohne Sichtschutz. Jemanden auf seinem eigenen Balkon zu filmen ist auch verboten. Es gibt aber ausnahmen und idR. muss wie hier ein Gericht deine Privatsphäre klären. Daher empfiehlt sich ein Sichtschutz. Deswegen kann ich auch kein Beispiel nennen was erlaubt und was verboten ist, man muss sich da an Rechtsprechungen orientieren, so wie in dieser. Während Corona wurde ähnlich gesprochen und man musste im Auto keine mindestabstand oder andere versammlungs Ordnungen einhalten