• rustydrd@sh.itjust.works
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    2 months ago

    Verbieten nicht. Aber man kann feststellen, dass sie gegen die Beförderungsbedingungen verstoßen und ein Bußgeld erlassen, falls sie das Aussteigen nicht angemessen begründen können. Ob das praktikabel oder sinnvoll ist, ist eine andere Frage, aber möglich ist das schon.

    Edit: Ich will das Ganze übrigens nicht verteidigen und finde das auch nicht sinnvoll. Ich wollte nur sagen, dass ein Unternehmen, das bereit ist, solche kundenfeindlichen Bedingungen zu formulieren, die Ahnung von Verstößen sicher auch als “möglich” betrachten würde. Ich denke auch nicht, dass das vor Gericht o.ä. durchsetzbar wäre.

    • Zwuzelmaus@feddit.org
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      2 months ago

      Die Bahn kann kein Bußgeld verhängen. Die Bahn ist schon ziemlich lange keine Behörde mehr. Was du meinst, wäre eine Vertragsstrafe.

      Aber nochmal genauer: Man kann auch nicht mithilfe von Beförderungsbedingungen verbieten, aus dem Zug auszusteigen. Ich halte das für ungefähr so absurd, wie wenn ein Autohersteller verbieten würde, am Auto die Scheiben herunterzukurbeln.

    • smokeysnilas@feddit.org
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      2 months ago

      falls sie das Aussteigen nicht angemessen begründen

      Das sollte ja wohl super easy sein. Mir war schlecht und ich brauchte mal frische Luft. Oder ich musste dringend mal wohin und die Toiletten im Zug waren mir zu ekelig. Das ist einfach komplett nicht durchsetzbar, Beförderungsbedingungen hin oder her.

      • Zwuzelmaus@feddit.org
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        2 months ago

        und die Toiletten im Zug waren mir zu ekelig

        Oder wiedermal 3 von den insgesamt 4 kaputt, und die Warteschlange vor dieser 4. rein körperlich nicht machbar…