Wir brauchen hier mehr praxisnahe Analogien. Nehmen wir an ich kaufe eine 100g Tafel Schokolade für 1,50€. Im Regal daneben gibt es die gleiche Sorte als 200g Tafel gerade im Angebot für 1,30€. Ich möchte aber nur 100g Schokolade essen. Darf der Supermarkt mich jetzt zwingen, die ganze 200g Tafel zu essen, ohne zwischendurch aufzuhören?
Ich gehe lieber auf Nummer sicher und esse direkt 400g.
Dieser Mensch schokoliert!
Ich will mal wissen was die eigentlichen Kosten einer Fahrt sind.
Machen die mit den günstigen Tickets Verluste? Oder machen die mit den teuren Tickets einfach nur mehr Gewinn?
Die wollen jedenfalls vermeiden, dass jemand diese Antworten erfährt :-)
Xavier weiß es.
Ich hab da so meine Zweifel. Man kann doch nicht einfach Leuten verbieten, aus dem Zug auszusteigen…
Verbieten nicht. Aber man kann feststellen, dass sie gegen die Beförderungsbedingungen verstoßen und ein Bußgeld erlassen, falls sie das Aussteigen nicht angemessen begründen können. Ob das praktikabel oder sinnvoll ist, ist eine andere Frage, aber möglich ist das schon.
Edit: Ich will das Ganze übrigens nicht verteidigen und finde das auch nicht sinnvoll. Ich wollte nur sagen, dass ein Unternehmen, das bereit ist, solche kundenfeindlichen Bedingungen zu formulieren, die Ahnung von Verstößen sicher auch als “möglich” betrachten würde. Ich denke auch nicht, dass das vor Gericht o.ä. durchsetzbar wäre.
Die Bahn kann kein Bußgeld verhängen. Die Bahn ist schon ziemlich lange keine Behörde mehr. Was du meinst, wäre eine Vertragsstrafe.
Aber nochmal genauer: Man kann auch nicht mithilfe von Beförderungsbedingungen verbieten, aus dem Zug auszusteigen. Ich halte das für ungefähr so absurd, wie wenn ein Autohersteller verbieten würde, am Auto die Scheiben herunterzukurbeln.
falls sie das Aussteigen nicht angemessen begründen
Das sollte ja wohl super easy sein. Mir war schlecht und ich brauchte mal frische Luft. Oder ich musste dringend mal wohin und die Toiletten im Zug waren mir zu ekelig. Das ist einfach komplett nicht durchsetzbar, Beförderungsbedingungen hin oder her.
und die Toiletten im Zug waren mir zu ekelig
Oder wiedermal 3 von den insgesamt 4 kaputt, und die Warteschlange vor dieser 4. rein körperlich nicht machbar…
Non-stopover tickets
So was dummes hab ich noch nie gehört. Dass das überhaupt erlaubt ist.
Die einzige begründung dafür dürfte meiner meinung nach gepäck im Flugzeug sein.
Aber wenn ich nur mit Handgepäck flieg?
Absolute frechheit
Ich meine, ist ja wie bei der Bahn: was wollen sie machen?
Das ist aber oft andersrum mit Zubringern doof: manchmal ist die Hauptstrecke teurer, als mit Zubringerflug (eh eigentlich auch schon wieder dumm, aber
Gottder Algorithmus würfelt nicht). Wenn man den Zubringer aber nicht in Anspruch nimmt, lassen sie dich halt nicht in den “Hauptflieger”.Komplett Banane ¯\_(ツ)_/¯
was wollen sie machen?
Anscheinend so sachen wie:
Dir den rückflug streichen (falls vorhanden)
Die Differenz verlangen von billigerer gesamtstrecke zu zubringerflug.
Oder worst case: Dich blacklisten.
Airlines haben da schon deutlich mehr handhabe als die Bahn
Wie gesagt
Absolute Frechheit
Genialer Trick oder rechtliche Grauzone?
Das schließt sich nicht zwangsläufig aus.
Wenn ich das richtig lese, wird am Ende aber gesagt: Ist keine Grauzone. Nicht erlaubt.
Muss ich mir ein Ticket dann mehr als Vertrag vorstellen, bei dem ich auch die ganze Strecke einsitzen muss, statt als Ticket das mir den Zugang und Recht gibt dort zu sein?
Nicht alles was in einem Vertrag steht ist rechtens. Hier habe ich sehr starke Zweifel, dass einen ein Beförderer zwingen kann, die ganze Reise in Anspruch zu nehmen - aber das müsste wohl ein Anwalt beantworten.
Die im Artikel geäußerte Rechtsauffassung ist arg zweifelhaft. Es dürfte gegen diverse Grundrechte verstoßen, wenn eine private Aktiengesellschaft Menschen ernsthaft dazu zwingen möchte, dass sie bis Salzburg fahren, nur weil sie ein Ticket bis Salzburg gekauft haben.
Naja, zwingen kann die Bahn einen nicht, aber die kommen dann halt mit irgendwas Richtung Vertragsbruch um die Ecke und wollen Strafzahlungen dafür.
Ob das durchgehen würde vo r Gericht ist fraglich, aber nicht ausgeschlossen. Vor allem wenn einem Vorsatz nachgewiesen werden kann durch z.b. einen geplanten Urlaub.
Ich kenne so einen Trick mit dem man 100% spart, aber die Zugbegletys finden den nicht so lustig.