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Es hat entschieden: Bleiben die Liegen wegen solcher “Handtuchreservierungen” dauerhaft unzugänglich und greift das Hotel nicht ein, dann gilt die Reise als mangelhaft. Der Veranstalter muss in diesem Fall hinnehmen, dass sein Kunde den Reisepreis gemindert hat (Urt. v. 23.03.2026, Az. 527 C 9826/25).
Brutal gut, ich mache jetzt zum ersten mal so einen All-inklusive Urlaub. Im Reisegepäck fast nur Handtücher. Erst morgens selbst verteilen und hinterher klagen. Perfekt.
Ich meine ich würde niemals eine Pauschalreise buchen, aber solchen Kartoffeln müsste man wirklich mal ein paar Schellen verpassen.
(das sind 15% der Reisekosten)