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    1 day ago

    Es hat entschieden: Bleiben die Liegen wegen solcher “Handtuchreservierungen” dauerhaft unzugänglich und greift das Hotel nicht ein, dann gilt die Reise als mangelhaft. Der Veranstalter muss in diesem Fall hinnehmen, dass sein Kunde den Reisepreis gemindert hat (Urt. v. 23.03.2026, Az. 527 C 9826/25).

    Brutal gut, ich mache jetzt zum ersten mal so einen All-inklusive Urlaub. Im Reisegepäck fast nur Handtücher. Erst morgens selbst verteilen und hinterher klagen. Perfekt.