Eine Ausrede mehr für die CxU, sich nicht für ein Prüfungsverfahren einzusetzen. Als die Entscheidung verkündet wurde, hat die Berliner Justizsenatorin das leider genauso schon im DLF angekündigt. :'/
Eigentlich ist weder das Gutachten noch die Einstufung eine Voraussetzung für ein Überprüfungsverfahren.
Joar soviel dazu.
Eine Ausrede mehr für die CxU, sich nicht für ein Prüfungsverfahren einzusetzen. Als die Entscheidung verkündet wurde, hat die Berliner Justizsenatorin das leider genauso schon im DLF angekündigt. :'/
Eigentlich ist weder das Gutachten noch die Einstufung eine Voraussetzung für ein Überprüfungsverfahren.
Voraussetzung? Nein.
Ausrede? Ja!
Ich nehme mal an, die u.a. Aussetzung der Beobachtung gilt nur bis zur Entscheidung im Eilverfahren?
Aussetzung der Einstufung, nicht der Beobachtung.ui, sorryIch meine schon die im Artikel erwähnte Stelle: