Den Vorstoß von Lars Klingbeil zur Zuckersteuer lehnt das Kanzleramt ab. Der Entwurf weiche vom Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit ab, heißt es als Begründung.
Den Vorstoß von Lars Klingbeil zur Zuckersteuer lehnt das Kanzleramt ab. Der Entwurf weiche vom Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit ab, heißt es als Begründung.
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gilt nur auf Grundnahrungsmittel. Süßwaren wie After Eight zählen nicht dazu.
https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/anlage_2.html
Genau genommen wäre es andersherum: Auf die Zuckersteuer kämen die 19 % MwSt on top.
Na schau mal was da unter Lfd. Nr. 30 zu finden ist - du liegst da schlichtweg falsch. Die Tafel Schokolade wird mit 7% besteuert - hier findest du eine Beispieltabelle dazu, ich habe es auch eben noch einmal auf dem Rewe-Kassenbeleg von letzter Woche geprüft. Zucker unter der 29 sowieso.
Tatsache. Hab mich bei Ziffer 30 verlesen. Dass Zucker als Grundnahrungsmittel dem ermäßigten Steuersatz unterliegt, war mir klar.