Ein Bub will seine Smartbrille auch in der Schule tragen. Lehrer und Schüler fühlen sich überwacht. Die Eltern des Buben zogen vor Gericht, das ihnen recht gab. Das Bildungsministerium prüft nun ein allgemeines Verbot von Smartglasses an Schulen
Sie bekamen Recht: Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hob den Rauswurf auf, da die Schule – beziehungsweise die Bildungsdirektion – keine Beweise für tatsächliche Aufnahmen vorlegen konnte. Zwar hätten Schülerinnen und Lehrer ihre Sorge kundgetan, heißt es im Urteil. Jedoch konnte kein konkretes Fehlverhalten festgestellt werden, das über ein “bloßes Unbehagen auslösendes Verhalten” hinausgehe.
In Österreich darf man laut oesterreich.gv.at nichtmal eine Kamera-Attrappe aufhängen, wenn sich dadurch jemand überwacht fühlt. Aber mit einer solchen Brille durch die Schule laufen ist legal?
Ich würd ja annehmen, die beeinträchtigung des Lernerfolgs ist ein ausreichender Grund. Aber vermutlich ist der Gesetzgeber gefragt, hier nachzuschärfen.
Soweit ich weiß, ist es rechtlich noch nicht geklärt, ob das bei so einer Brille der Fall ist. An sich ist ein Aufnahmelicht verbaut, was es bei einer Aufnahme enttarnen soll. Gleichzeitig ist es trotzdem noch ein getarntes Aufnahmegerät, wenn gerade keine Aufnahme stattfindet.
Es wäre dem Hersteller leicht möglich gewesen, es deutlicher erkennbar zu gestalten, wenn er…
Gleichzeitig ist es trotzdem noch ein getarntes Aufnahmegerät
… wenn er zum Beispiel die Absicht gehabt hätte, das Aufnahmegerät nicht zu tarnen.
Man könnte auch über den feinen Unterschied diskutieren, ob es um das Tarnen/Enttarnen einer aktuell laufenden Aufnahme geht (was die kleine LED vielleicht manchmal bewirkt) oder um das Getarnt-Sein des Geräts an sich (was im Gesetz steht).
Aus meiner Sicht: Auch eine LED ist jetzt kein sicheres Anzeichen dafür, dass es sich um eine Kamera handelt. Ich habe diverse Geräte, die LEDs für verschiedene Dinge nutzen. PowerOn-Anzeige. Status-Anzeige. Weil Blinken toll ist. Aus Designgründen. Weil RGB. Batteriestatus. Das Handy hat LEDs, nutzt diese aber nicht zur Anzeige, ob die Kamera filmt. Der Laptop macht das. Aber auch nur einer von den zwei. Von daher ist diese Idee, dass jeder Mensch natürlich an einer LED an der Brille erkennen kann, dass diese Brille kein getarnter Alltagsgegenstand (verboten) ist, sondern eine superduper Smartbrille von Marc Zuckerberg (total legal, kauft euch sofort eine, um das Bruttoinlandsprodukt anzukurbeln!) völlig wirr.
Das Urteil ist für mich nicht nachvollziehbar.
In Österreich darf man laut oesterreich.gv.at nichtmal eine Kamera-Attrappe aufhängen, wenn sich dadurch jemand überwacht fühlt. Aber mit einer solchen Brille durch die Schule laufen ist legal?
Ich würd ja annehmen, die beeinträchtigung des Lernerfolgs ist ein ausreichender Grund. Aber vermutlich ist der Gesetzgeber gefragt, hier nachzuschärfen.
In Deutschland ist es zumindest nicht erlaubt, Aufnahmegeräte als Alltagsgegenstände zu tarnen: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/smart-glasses-verbot-100.html
Soweit ich weiß, ist es rechtlich noch nicht geklärt, ob das bei so einer Brille der Fall ist. An sich ist ein Aufnahmelicht verbaut, was es bei einer Aufnahme enttarnen soll. Gleichzeitig ist es trotzdem noch ein getarntes Aufnahmegerät, wenn gerade keine Aufnahme stattfindet.
Das ist aber winzig und unauffällig.
Es wäre dem Hersteller leicht möglich gewesen, es deutlicher erkennbar zu gestalten, wenn er…
… wenn er zum Beispiel die Absicht gehabt hätte, das Aufnahmegerät nicht zu tarnen.
Man könnte auch über den feinen Unterschied diskutieren, ob es um das Tarnen/Enttarnen einer aktuell laufenden Aufnahme geht (was die kleine LED vielleicht manchmal bewirkt) oder um das Getarnt-Sein des Geräts an sich (was im Gesetz steht).
Aus meiner Sicht: Auch eine LED ist jetzt kein sicheres Anzeichen dafür, dass es sich um eine Kamera handelt. Ich habe diverse Geräte, die LEDs für verschiedene Dinge nutzen. PowerOn-Anzeige. Status-Anzeige. Weil Blinken toll ist. Aus Designgründen. Weil RGB. Batteriestatus. Das Handy hat LEDs, nutzt diese aber nicht zur Anzeige, ob die Kamera filmt. Der Laptop macht das. Aber auch nur einer von den zwei. Von daher ist diese Idee, dass jeder Mensch natürlich an einer LED an der Brille erkennen kann, dass diese Brille kein getarnter Alltagsgegenstand (verboten) ist, sondern eine superduper Smartbrille von Marc Zuckerberg (total legal, kauft euch sofort eine, um das Bruttoinlandsprodukt anzukurbeln!) völlig wirr.