Unabhängig vom Thema störe ich mich an folgendem Satz:
Die Tagessätze und damit die Höhe der Geldstrafe setzte das OLG Braunschweig wegen des zeitlichen Abstands zwischen Tat und Urteil auf 45 herab.
Wenn also eine Tat begangen wird und die Justiz aus welchem Grund auch immer zu wenig Ressourcen zur Verfügung hat zeitnah ein Urteil zu sprechen, ist die Ungewissheit quasi Teil der Bestrafung und damit gleichwertig wie eine sonst eventuell höhere Freiheits- oder Geldstrafe?
Das erscheint mir laienhaft betrachtet nicht gerade ausgewogen. Ich könnte wohlmöglich angeklagt sein, in Untersuchungshaft kommen und erlebte in der Zeit eine Menge negativer Folgen, weil ich nicht meinen gewohnten Alltag leben kann.
Aber wenn dann ein Gericht durch eher abstrakte, allgemeine Gesetze und vergleichbare Fälle/Urteile plus die eher konkrete Situtation festgelegte Spielräume hat und sie dazu tendieren das Mittel zu wählen ist das im Rechtsstaat doch wohl begründet auf gut begründbarer, bestenfalls faktenbasierter und beweis- oder messbarer, Intensität, Motivation und so?!
Während die taz von einem antifaschistischen Kongress spricht, steht auf der Webseite es sei ein antikapitalistischer. Wenn ich mir das Programm angucke, wird wohl beides thematisiert.
Nebenbei frage ich mich wie es zu der Entscheidung kam, eine .com Domain dafür zu registrieren… ist das schlicht das Ergebnis von Ahnungslosigkeit? Desinteresse? Ironie? Unaufmerksamkeit? Es ist nur eine Kleinigkeit, aber für mich sowohl belustigend als auch zum Kopf schütteln. m(
Ich bin jedenfalls allemal gespannt ob von diesen Tagen rückblickend erzählt, vielleicht auch geschwärmt wird. Wie von einem anderen Zusammentreffen, welches einst ebenfalls an der TU stattfand und einiges ins Rollen brachte: TUNIX