Unabhängig vom Thema störe ich mich an folgendem Satz:
Die Tagessätze und damit die Höhe der Geldstrafe setzte das OLG Braunschweig wegen des zeitlichen Abstands zwischen Tat und Urteil auf 45 herab.
Wenn also eine Tat begangen wird und die Justiz aus welchem Grund auch immer zu wenig Ressourcen zur Verfügung hat zeitnah ein Urteil zu sprechen, ist die Ungewissheit quasi Teil der Bestrafung und damit gleichwertig wie eine sonst eventuell höhere Freiheits- oder Geldstrafe?
Das erscheint mir laienhaft betrachtet nicht gerade ausgewogen. Ich könnte wohlmöglich angeklagt sein, in Untersuchungshaft kommen und erlebte in der Zeit eine Menge negativer Folgen, weil ich nicht meinen gewohnten Alltag leben kann.
Aber wenn dann ein Gericht durch eher abstrakte, allgemeine Gesetze und vergleichbare Fälle/Urteile plus die eher konkrete Situtation festgelegte Spielräume hat und sie dazu tendieren das Mittel zu wählen ist das im Rechtsstaat doch wohl begründet auf gut begründbarer, bestenfalls faktenbasierter und beweis- oder messbarer, Intensität, Motivation und so?!
Vielleicht, weil es hier auch darub geht, dass die Billigung öffentlich für Unruhe gesorgt hatte und das inzwischen beruhigter ist? Keine Ahnung, wohne nicht rechts am Wald. (Wobei, kommt auf die Blickposition und -Richtung an.)
Nein. Strafe soll zeitnah ausgesprochen werden um einen erzieherischen Effekt zu zeigen. So ist jedenfalls die Rechtstheorie. Dieser Umstand lief mir schon mehrmals über den Weg.
Ich kenne mich da jetzt auch nicht professionell aus, aber das scheint öfter vorzukommen. Hintergrund ist wohl, dass man das Recht auf einen raschen Prozess hat und es angerechnet werden muss, wenn dieses Recht verletzt wird.
Unabhängig vom Thema störe ich mich an folgendem Satz:
Wenn also eine Tat begangen wird und die Justiz aus welchem Grund auch immer zu wenig Ressourcen zur Verfügung hat zeitnah ein Urteil zu sprechen, ist die Ungewissheit quasi Teil der Bestrafung und damit gleichwertig wie eine sonst eventuell höhere Freiheits- oder Geldstrafe?
Das erscheint mir laienhaft betrachtet nicht gerade ausgewogen. Ich könnte wohlmöglich angeklagt sein, in Untersuchungshaft kommen und erlebte in der Zeit eine Menge negativer Folgen, weil ich nicht meinen gewohnten Alltag leben kann.
Aber wenn dann ein Gericht durch eher abstrakte, allgemeine Gesetze und vergleichbare Fälle/Urteile plus die eher konkrete Situtation festgelegte Spielräume hat und sie dazu tendieren das Mittel zu wählen ist das im Rechtsstaat doch wohl begründet auf gut begründbarer, bestenfalls faktenbasierter und beweis- oder messbarer, Intensität, Motivation und so?!
Vielleicht, weil es hier auch darub geht, dass die Billigung öffentlich für Unruhe gesorgt hatte und das inzwischen beruhigter ist? Keine Ahnung, wohne nicht rechts am Wald. (Wobei, kommt auf die Blickposition und -Richtung an.)
Nein. Strafe soll zeitnah ausgesprochen werden um einen erzieherischen Effekt zu zeigen. So ist jedenfalls die Rechtstheorie. Dieser Umstand lief mir schon mehrmals über den Weg.
Ich kenne mich da jetzt auch nicht professionell aus, aber das scheint öfter vorzukommen. Hintergrund ist wohl, dass man das Recht auf einen raschen Prozess hat und es angerechnet werden muss, wenn dieses Recht verletzt wird.