Sehe ich das richtig, dass dieses von der AfD angestoßene Verfahren einen gewissen Vorteil bieten könnte? Es wird ja dazu führen, dass auf jeden Fall ein Gericht darüber urteilen wird, ob die Einstufung als rechtsextrem gerechtfertigt ist. Wenn das Urteil am Ende positiv ausfällt, wovon ich ausgehe, könnte das entscheidende argumentative Munition zum Drängen auf die Einleitung eines Verbotsverfahrens liefern.
Argumentative Munition ≠ Gründe. Und falls wir mit unseren bisherigen Argumenten nicht durchdringen, ist es natürlich hilfreich, sollten wir weitere bekommen bzw. einem zentralen Gegenargument (“Was, wenn das Verbotsverfahren scheitert?”) ein einschlägiges Gerichtsurteil entgegenhalten können.
Und da das Gericht in köln schon bei der Einstufung als Verdachtsfall relativ zügig (für deutsche Bürokratie) eine positive Entscheidung gefällt hatte bin ich da auch relativ hoffnungsvoll.
Das ist richtig. Das Urteil wird aber Jahre dauern. Dann sieht die politische Landschaft vielleicht schon so aus, dass ein Verbot nicht mehr möglich ist.
Interessant wird das ganze dann im Zusammenhang mit Art 20 Absatz 4 des GG
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Nach gängiger Rechtsauffassung greift dieses Widerstandsrecht dann, wenn strukturelle Angriffe auf das GG stattfinden und “wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.”
Wenn also Grundrechte strukturell angegriffen und unwirksam gemacht werden und demokratische mittel ausgeschöpft wurden, könnte eine solche Anerkennung der Geheimdienste und Gerichte durchaus einer zivilen Widerstandskultur den Rücken stärken, solange die Gerichte bis dahin nicht ihre Unabhängigkeit verloren haben.
Wenn das Urteil am Ende positiv ausfällt, wovon ich ausgehe, könnte das entscheidende argumentative Munition zum Drängen auf die Einleitung eines Verbotsverfahrens liefern.
Der wirkliche Gag ist ja, dass nach Einleitung eines Verbotsverfahrens das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Das ist der korrekte Weg: Es gibt massive Zweifel an der AfD. Man leitet ein Verfahren ein. Das zuständige Gericht entscheidet. Am Ende steht dann eine richtige Konsequenz oder auch nicht. Einen zusätzlichen Umweg über irgendwelche anderen Gerichte etc. benötigt man da nicht.
Ich fände es super lustig wenn das Gericht sagt, wir sind nicht zuständig. Verfassungsgericht was meinst du. Das dann Urteilt ja, verfassungsfeindlich. Damit würde sich die AfD selbst verbieten. Von der Regierung mit der Union wird das leider ja nicht kommen.
Sehe ich das richtig, dass dieses von der AfD angestoßene Verfahren einen gewissen Vorteil bieten könnte? Es wird ja dazu führen, dass auf jeden Fall ein Gericht darüber urteilen wird, ob die Einstufung als rechtsextrem gerechtfertigt ist. Wenn das Urteil am Ende positiv ausfällt, wovon ich ausgehe, könnte das entscheidende argumentative Munition zum Drängen auf die Einleitung eines Verbotsverfahrens liefern.
Als ob es da mehr Munition bräuchte. Es mangelt an politischem Willen!
Munition bringt nichts wenn keiner den Abzug drückt.
Argumentative Munition ≠ Gründe. Und falls wir mit unseren bisherigen Argumenten nicht durchdringen, ist es natürlich hilfreich, sollten wir weitere bekommen bzw. einem zentralen Gegenargument (“Was, wenn das Verbotsverfahren scheitert?”) ein einschlägiges Gerichtsurteil entgegenhalten können.
Und da das Gericht in köln schon bei der Einstufung als Verdachtsfall relativ zügig (für deutsche Bürokratie) eine positive Entscheidung gefällt hatte bin ich da auch relativ hoffnungsvoll.
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Das ist richtig. Das Urteil wird aber Jahre dauern. Dann sieht die politische Landschaft vielleicht schon so aus, dass ein Verbot nicht mehr möglich ist.
Interessant wird das ganze dann im Zusammenhang mit Art 20 Absatz 4 des GG
Nach gängiger Rechtsauffassung greift dieses Widerstandsrecht dann, wenn strukturelle Angriffe auf das GG stattfinden und “wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.”
Wenn also Grundrechte strukturell angegriffen und unwirksam gemacht werden und demokratische mittel ausgeschöpft wurden, könnte eine solche Anerkennung der Geheimdienste und Gerichte durchaus einer zivilen Widerstandskultur den Rücken stärken, solange die Gerichte bis dahin nicht ihre Unabhängigkeit verloren haben.
Der wirkliche Gag ist ja, dass nach Einleitung eines Verbotsverfahrens das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Das ist der korrekte Weg: Es gibt massive Zweifel an der AfD. Man leitet ein Verfahren ein. Das zuständige Gericht entscheidet. Am Ende steht dann eine richtige Konsequenz oder auch nicht. Einen zusätzlichen Umweg über irgendwelche anderen Gerichte etc. benötigt man da nicht.
Ich fände es super lustig wenn das Gericht sagt, wir sind nicht zuständig. Verfassungsgericht was meinst du. Das dann Urteilt ja, verfassungsfeindlich. Damit würde sich die AfD selbst verbieten. Von der Regierung mit der Union wird das leider ja nicht kommen.