Ein weiterer Facebook-Kommentar unter einem Posting der Polizei zum Besuch von Bundeskanzler Merz in Heilbronn hat juristische Folgen: Dieses Mal hat die Beleidigung Konsequenzen.
Wer sich negativ über unseren sehr guten Kanzler äußert, soll die Strafe dafür spüren!
Negativ äußern kann man machen. Beleidigungen hingegen haben idR hauptsächlich die Absicht jemanden oder jemandes Ehre und Würde zu verletzen. Daher ist das mMn auch zurecht strafbar. Das betrifft ebenfalls unseren inkompetenten Kanzler.
Allerdings finde ich auch, dass man bei Politikern die Toleranzgrenzen etwas erhöhen sollte. Solange es nicht eine gewisse Schwere erreicht, sollten solche doch vergleichsweise harmlosen Beschimpfungen dudlbar sein.
Negativ äußern kann man machen. Beleidigungen hingegen haben idR hauptsächlich die Absicht jemanden oder jemandes Ehre und Würde zu verletzen. Daher ist das mMn auch zurecht strafbar. Das betrifft ebenfalls unseren inkompetenten Kanzler.
Allerdings finde ich auch, dass man bei Politikern die Toleranzgrenzen etwas erhöhen sollte. Solange es nicht eine gewisse Schwere erreicht, sollten solche doch vergleichsweise harmlosen Beschimpfungen dudlbar sein.