• Pechente@feddit.org
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    2 months ago

    Wenn die Wahl zwischen „zuhause bleiben und entlassen werden“ und „zur Arbeit schleppen und sterben“ ist, wirkt die Entscheidung sehr klar, aber der Mitarbeiter dachte wohl „ok das schaffe ich schon, dann zieh ich halt ein paar Tage durch und reiße mich zusammen“.

    Genau deswegen sollte man seine Angestellten sich auch krankschreiben lassen wann immer sie das möchten - ohne Ausnahmen oder Bestrafungen.

    • RidderSport@feddit.org
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      2 months ago

      Und deswegen sollte hier die StA auch wegen fahrlässiger Tötung bzw. Körperverletzung mot Todesfolge ermitteln, sollte sich die bislang bekannte Darstellung bewahrheiten

      • Teddy Police@feddit.org
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        2 months ago

        Wenn ich das richtig sehe war eine Androhung auch Lohndiebstahl (“bei Krankmeldung kein Gehalt”), das habe ich beim ersten Lesen übersehen.

        Bin jetzt kein Anwalt, aber jemanden irgendwo unter Androhung weiterer Straftaten (“oder auf andere Weise der Freiheit beraubt”) festzuhalten könnte Freiheitsberaubung mit Todesfolge (§239 Abs. (3) StGB) als Strategie erlauben.

        Wie ist das mit Freiheitsstrafen bei juristischen Personen?